Grenzbeschrieb



Die Steuerflur Kriegshaber grenzt im allgemeinen an nachbezeichnete Fluren:

1. Östlich an die Steurflur Augsburg
2. Südlich an die Flur Pfersee und Stadtbergen
3. Westlich an die Flur Stadtbergen, Steppach und Westheim
4. Nördlich an die Flur Neusäß und Oberhausen


Was die Grenzen im Einzelnen  d.h. die Grundstücke der auswärtigen Fluren, welche an die Flur Kriegshaber anstoßen betrifft, so wurde deren natürliche Lage zufolge vorgenommener Grenzbegehung u. unter Zuhandnahme  des Steuerplanes einer Besichtigung unterzogen u. auf Grund derselben nachstehendes Resultat constatiert.


Die Flur Kriegshaber grenzt östl. u. südl. an die Steuerflur Augsburg
Von der Steuerflur
Kriegshaber

grenzen sämtliche Privaten gehörende Grundstücke ihrer Breite nach östl. an die Ulmer Bahn u. südöstl. zum größten Theil an das s.g. Galgenthal u. führen erstere den Namen "Kiesgrube" zweiten den Namen "Galgentheil".
Die Grundstücke selbst sind in dem Steuerkatasterplan mit Fl. u. H. No [Flur und Hausnummer] genau bezeichnet.
Weiteres grenzen die vorbezeichneten Grundstücke auf westl. Seite an den Exerzierplatz P. No. 437 Staat.

Südlich der oben genannten Kiesgrube führt ein Fußweg von dem Exerzierplatze nach östl. Richtung auf die Augsburger Flur, durchschneidet den Bahnkörper u. zieht sich in die Vorstadt Hettenbach.
An der östl. u. südöstlichen Flur-Grenze hin zieht sich ein Sträßchen welches die Zu- u. Abfuhr von den s.g. Galgenäcker bis zur Ulmerstaatsstraße ermöglicht.
An dem nordöstlichen Ende der Flur mündet die Ulmerstraße Pl. No. 273 1/2 ein.
[Blatt 3 und 4]
Dagegen grenzt v. d. Steuerflur
Augsburg

an die Steuergemeinde Kriegshaber das s.g. Galgenthal welches am nördlichen Theil von der Ulmer u. Donauwörther Bahn durchschnitten wird.
Die sämtl. Grundstücke welche mit ihrer Breite nach Westen an die Flur Kriegshaber resp. an den planmäßigen Feldweg stossen sind in dem Steuerplane mit der Pl. u. H No. bezeichnet u. haben zur Zu- u. Abfahrt ihrer landwirtschaftlichen Produkte ebenfalls das Benützungsrecht des eben angeführten Weges.
Besprochener Weg zieht sich südlich in die Pferseerflur weiter.
Am nördlichen Ende grenzt die Flur Augsburg an die der Steuer-Gemeinde Oberhausen.
Die nördliche Grabenkante der Ulmer-Staatsstrasse bildet die Grenze der letzt genannten Orte u. überschreitet östlich der Flurgrene Kriegshaber die Donauwörther und Ulmerbahn.




[Blatt 3 und 4]
Die Steuerflur
Kriegshaber

grenzt gegen Süden mit den s.g. Gemeindetheilen in verschiedenen Brechungen an die Pferseer Flur.
Vorstehende Theile welche hier nicht nach Pl No. aufgeführt werden da dieselben in dem Kataster enthalten sind, grenzen mit ihrer Breiten Seite .
[Blatt 4]
Dagegen grenzt die Steuerflur
Pfersee

an die Flur Kriegshaber u. haben die Grundstücke ersteren Theils den Namen Pferseer Galgentheils unterer Anger.
Diese Flächen, südl. größtentheils Wiesen, westl. vorzugsweise zu Ackerland kultiviert, haben ihre Zu- u. Abfahrtsrechten in der
[Blatt 4]
gegen Norden an den Exerzirplatz.
Die Zu- und Abfahrten von den Gemeindetheilen sind auf nördl. Seite in der Richtung gegen Westen.
Die Grundstücke in süd- u. westl. Richtung ebenfalls noch Gemeindetheile genannt, grenzen gegen die Flur Pfersee an das S. g. druntern Feld, u. wird dieses surch einen Feldweg in der Flur süd-östl. Richtung getrennt.
Die südwestliche Ecke des Exerzierplatzes zur dessen Grenze zugleich die Kriegshaber Flurgrenze bildet stößt an die genannte Unebene.
An entsprechender Ecke mündet die Hauptzufahrt zu dem Exerzierplatze ein u. bildet die Grenze des südl. Theiles der Flur Kriegshaber.
Die Flurgrenze
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direkten Richtung nach dem Ort Pfersee.
Der Feldweg zwischen dem s. g. Unterfeld u. der Unebene bildet die Grenze der in südwestlicher Richtung zusammenstoßenden Fluren von den Gemeinden Pfersee u. Stadtbergen.






Die in der Flur
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Kriegshaber
zieht sich auf kurze Strecke nördl. bis zu den sogenannten Hackenmähder hin, von wo ab dieselbe in westlciher Richtung an den Mähder entlang bis an den Stadtbergerverbindungsweg führt.
Die rechtsseitige Straßenkante des gegen Norden von Stadtbergen ziehenden Verbindungsweges bikdet gegen Westnord die Flurgrenze Kriegshaber, u. wird von dem Mähder berührt, welche ihre Zu- und Abfahrt auf dem Stadtberger Verbindungsweg haben.
In nördl. Richtung grenzt der westl. Theil des Ortes Kriegshaber mit den Wohn- u. Ökonomiegebäuden hart an die Flurlinie.
Endlich bildet die linksseitige Ulmerstaatsstraßenkante fast in einem rechten Winkel zur
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Stadtbergen
liegenden mit der breiten Seite an die südliche Grenze des Exerzierplatzes stoßenden Äcker werden in der Nähe der Flurgrenze Kriegshaber durch den Weg von  Stadtbergen nach Augsburg durchschnitten.
Das Ende der südl. Grenze wir durch die Zufahrtsstrasse zum Exerzierplatz gebildet.
An die westliche Flurgrenze zugl. Flurgrenze des Exerzierplatzes stoßen die Felder der s. g. Unebene.
Die Bräuhausanger grenzen ihrer Länge nach gegen Norden an die Flur Kriegshaber.  Die Theile westlich des Verbindungsweges in der Flur Stadtbergen Lietere genannt  sind in kleine Parzellen getheilt und ziehen parallel mit der


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besprochene Flurlinie gegen Westen die Flurgrenze.
Nach kurzer Stecke überschreitet in einem nahezu rechten Winkel die Flurgrenze der obengenannten Strasse u. bricht sich die nacherwähnte Flurgrenze.
Nach kurzer Strecke überschreitet in einem nahezu rechten Winkel die Flurgrenze die übegenannte Strasse u. richt sich die mehr erwähnt Flurgrenze rechts der Strasse wiederholt, welche sodann in paralleler Richtung bis zu dem Feldweg führt.
Nördlich dieser Grenze liegt das s.g. Oberfeld.
Die Grundstücke letztgenannter Felder grenzen der Länge nach an die Flurgrenze resp. die Äckerparzellen  ziehen sich parallel mit denselben hin
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Strassenrichtung.
Die Flurgrenze berühren  an Äcker des Unter-Feldes grenzen ihrer Breite nach südöstlich und ihrer Länge nach westl. an die Flurgrenze Kriegshaber.
Endlich grenzen die Äcker des Unterfeldes u. die rechts der Staatsstrasse eingehenden Strassenäcker mit ihrer Breite an die neben bezeichnete Flurgrenze.





[Seite 7]
Von dieser Ecke an wird die Steuerflur
Kriegshaber

von der Nachbarflur Steppach begrenzt u. stossen die Äcker das Ober- und Mittelfeldes mit ihrer
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Dagegen wird die Steuerflur
Steppach

von der Flur Kriegshaber resp. Letzeren von der ersteren begrenzt wie folgt:

[Blatt 7]


Realitaeten
a. Gebäude
I. Gemeindegebäude
1. Das alte Schulhaus No 26
vormals Hauptzollgebäude Augsburg (=Staatsgebäude)
Dieses war noch vor dem Jahre 1830 Eigenthum des Kgl. Zollamtes Augsburg.
Es wurde um 1200 fl verkauft u. am 15. Januar 1830 die letzte Frist bezahlt.

2. Das neue Schulhaus No 29
Am 29. Juli 1879 wurde zum Bau des neuen Schulhauses der hierzu nötige Bauplatz von dem Jos. Müller erworben u. hierauf das Schulaus erbaut.
Berichtigung
Der zum neuen Schulhaus erworbene Platz wurde nicht wie im amtlichen Katastergemarkt von Jos. Müller erkauft sondern war Gemeideeigentum u. zwar der frühere Schulgarten.

3. Armenhaus No 114
Drenterne 23 Juli 1861 wurde von der Gemeinde Kriegshaber das H No 114 zum Zwecke eines Armenhauses erkauft um 1300 fl von Michael Linder.
[Blatt 11]



b. Grund-Besitz
Bei dem sub Lit a u. b bezeichneten Gemeinde-Gebäuden sind auf Grundbesitzungen, wie nachstehend aufgeführt enthalten u. zwar
Seite d
beschrei.
Katast..
Plan
No
Benennungen des Besitzgegenstandes Natur oder Culturart Flächen-
inhalt
Flächen-
inhalt
Benütz Säts Klasse Verhältnis-
zahl des steuer-
baren Ertrages
Verhältnis-
zahl des steuer-
baren Ertrage
Einfache Grund-
steuer
Einfache Grund-
steuer
Vortrag des Erwerbs-Titel
I. A.                      
54 1/2 28a  Schulhaus Gebäude
No 25b
 0 00.27 2 0 8 . 8    
  28b Feuerhaus Gebäude                  
  31 Garten u. Hofraum Garten                  
482 1/2 31a Schulhaus mit Abort u. Hofraum Gebäude 0 08.4              
  31b Wurzgarten Garten 0 03.2              
      zusammen 0 11.6              
  65a Armenhaus Gebäude   0.80              
  65b Wurzgarten Garten 0 0.36 22 0 7        
245 1/3 90 Armen u. Krankenahus mit Abort u. freistehender Waschküche u Holzlege Gebäude 0 04.9 19.3 2 7        
  92 Grasgarten Garten 0 05.6 18 3 1        
Lit B Gemeindetheile                    
189 Oßerachtheil Acker 0 32 11 3 5        
345 Galgenheil Acker 0 32 7 2 2        
384 Pferseer Acker Acker 0 36 11 4 0        
Lit  A Krautstangen                    
211 Krautstangen Acker 0 11 12 1 3        
221 Krautstangen Acker 0 07 12 0 8        
223  Krautstangen                    
234 1/2 Krautstangen                    
236 Krautstangen                    
272 Straß...                    
439 ... Wiese 2 08 13 27 0        
449 ... Wiese 2 03 13 26 4        
73 1/2 Kirche Gebäude 0 0.54 24            
74 1/4a Pfarrhof u Waschküche Gebäude 0 02.7 23 3/5 2 0 2 0    
73 1/4b Hofraum u. Wurzgarten Garten 0 08.7 23 3/5 1 1 1 1    
73 1/4c Grasgarten Garten 0 07.9 23 3/5 5 5 5 5    
  zusammen   0 56.90              
  Alte Kirche mit Gebäude / Kapelle Gebäude 0 0.31              
Lit A Die israelitischen Gemeiden Kriegshaber Spersee u. Steppach                    
438 Wohnaus Gebäude 0 03 21 0 6        
438 1/2 Begräbnisplatz Begräbnis 2 60              
Lit B Gemeindetheile vom Jahre 1817                    
163 Oßerachfeld Acker 0 35 11 3 9        
428 Pferseertheil Acker 0 3   4 0        
  zusammen     3 31 Dez          
      = 1 127 Ar          

[Blatt 14 und 15]

c Wege

In der Steuergemeinde Kriegshaber befinden sich auch unsteuerbare Gagenstäne (?) als:

Staats-

Distrikts-
Gemeinde- u
Feldwege
die Wegfläche beträgt zusammen 6.592 ha
[Blatt 16]


d Gewässer

durchziehen die Steuergemeinde Kriegshaber nicht.
Kriegshaber den 9ten Juni 1886
No 2369
15.VI. 86
Mit den gefertigten Grenzbeschrieb
des Herrn Amtsrichters zurück zur
Berichtigung
am 14 Juni 86
K. B. Amt
(Unterschrift)
Die Gemeindeverwaltung
Kriegshaber
An das kgl. Bezirksamt
Augsburg

Berichtigung des Grenzbeschriebes betr.

Unterfertigte Gemeindeverwalung erlaubt sich an ein kgl. Bezirksamts die gehorsame Bitte zu stellen, es wolle die Berichtigung nachstehnder Angaben im beigelgten Grenzbeschrieb gütigst veranlssen.
Realitäten a Gebäude No 2 I. Gemeinegebäude
Das neue Schulhaus No 29 am 29. Juli 1879 wurde zum Bau des neuen Schulhauses der hierzu nötige Bauplatz nicht von Jos. Müller erworben, sondern war schon vorher Eigentum der Gemeinde: Schulgarten
II. Stiftungsgebäude No 2
Die Pfarrkirche wurde nicht am 24. Juli 1879, sondern im Jahr 1867 erbaut.
No 5: Das Judenbegräbnis H No 196 wurde nicht am 17. Mai 1879 erkauft, sondern besteht schon nach Angabe der israelitischen Cultusgemeinde über 200 Jahre.


Gehorsam
die Gemeindeverwaltung
Müller Bürgermeister

No 112
.. (evt. B für Berichtigung) u. zurück an das kgl. Bezirksamt nach gemachter Berichtigung mit den erbetenen Beifügen, daß die angeführten Ziffern aus den rentamtlichen Catastern entnommen waren.

Augsburg d. 18. Juni 1886

2369

gehorsam
(Unterschrift)
Mit Grenzbeschrieb zurück an die
Gemeinde Kriegshaber
am 19 Juni 86
K.B. Amt
(Unterschrift)
[loses Beiblatt Vorder- und Rückseite]

Kommentar: Die Blätter sind zwar nicht nummeriert aber gebunden.

Quelle: StadtAA Kriegshaber vorläufige Nummer 228
Auswertungen aus dem Stadtarchiv Augsburg   ,   zur Hauptseite
Änderungsstand: 23-Nov-2008 Upd 15-Jul-2018
Heinz Wember