Kriegshaber
Ein Kaiserl. Königl. Burg.[auischer] Weyler, nacher Oberhausen
in die Pfarr gehörig, besteht aus 24 Feuerstätten,
wovon 19 Burgau, 2 dem Hospithal zum Hl. Geist in Augspurg, 2 dem Baron
Rehlingen zu Hainhoffen, und eine dem Domb-Capitul in Augspurg
zuständig ist. Die Übrige in dem Plan bemerkte
Gebäude seyndt entweder Scheuren oder Stallungen.
Hierdurch gehet die Land Strasse von Augspurg nacher Ulm und Dillingen.
Die zwei Wirths-Häuser, welche
zugleich
Preystätte seynd, gehöret eines Lit. B zu
Burgau und ist daher considerabel, weilen die auf dem Land sich
befindende Zapfen-Wirth als Neusäss, Kobel, Deuringer Hoff,
Banacker, Hammel und Nesselried das Bier alda nehmen müssen,
welches aber anjezo zum Nachtheil des Allerhöchsten Interesse,
indem das Umgeld Allerhöchst Demselben dadurch entzogen,
nicht mehr so genau beobachtet wird, auch hierdurch dem darauf
bestellten Breier ein großer Abbruch seiner Nahrung geschiehet.
Bey diesem Wirts Haus befindet sich ein guter und grosser Feldt-Bau,
wovon der Wirth den Zehenden und Gütthe als Bauer von
Neusäss, theils dem Hospithal, theils dem Stifte St. Gertrauda in
Auspurg erlegen muß. Das zweyte Wirths- und Brey-Haus Lit C ist
mehrbesagte Hospithal zu Augspurg aigen, ausser daß der Breyer
und Wirth das Umgeld dem Kays. Königl. Aerario bezahlen muß,
wobey ein starcker guter Feld Bau sich befindet und die Gülthen
dem Hospithal einlieffert. Die zwey Rehlingsche Bauernhöff haben
auch einen grossen Feld Bau. Der Haupt Zoll Lit. D allhier ist einer
deren mit consideralbelsten in der Marggr. Burgau, welcher bey nahe von
einem Quartal zu dem anderen s.biß 800 fl in das Kays.
Königl. Rennt Ambt lieffert, und würde sich solcher auf eine
noch größere Summa belauffen, wann nicht ein nahmhafftes dem
Zoll wegen dermahligen schlechten Land Strasse abgeführet
würde.
Die übrige Christl. Innwohner allhier haben weder Feld Bau noch
Wiesmahd, außer eine starcke Viehweid in dem Ried gegen Augspurg
und Pfersen, daher die Innwohner meistens in Sommers Zeiten viel Vieh
halten, wovon sie sich nebst Taglöhner ernehren müssen,
ausser dem Fleischhacker, welcher einen großen Verschleis am
Fleisch hat, u. den Accis dem Allerhöchsten Aerario bezahlet. Die
Burgauische Unterthanen seynd collectabel zu der Cassa von Ehingen. Die
Juden, dien in 64 Haushaltungen bestehen, deren Wohnungen in dem Grund
Riß schwarz annolieret seynd, zahlen ihr Schuz Jäger Ganns
und Lebzelten Geld dem Allerhöchsten Aerario und treiben ihre
Handlung meistens in die Reichs Stadt Augspurg, allwo sie aber 1
fl 20 Kr Einlaß Geldt bezahlen, sie mögen sich den
ganzen Tag daselbsten oder nur 1 Stund aufhalten, und wird ihnen
zugleich beym Thor ein Soldat zugegeben, der so lang bey dem Juden
verbleibet, bis er wider aus der Stadt sich begiebet, wovon solcher dem
Soldaten ins besondere 20 Kr nebst der Mittags-Cost den Tag hindurch
geben muß. Wann aber der Jud nur den halben Tag in der Stadt sich
verweilet, so bekomt der Soldat nur alleinig 10 Kr.
Ohnwert hier Lit F haben solche ihre Begräbniß, bey welcher
Erweiterung und erlanung (?) des daneben stehenden Häusleins anno
1724 ein großer Verdruß mit denen Insässer entstanden,
allermaßen dieselbe sich unterfangen, aus der Stadt Augspurg
einen Ausfall zu thun, und dieses neu aufgeführte
Judenhäußlein abzureißen, worauf ein Commando aus
Freyburg [Freiburg im Breisgau, der Sitz der
vorderösterreichischen Verwaltung] dieser Gewaltthätigkeit zu
widerstehen und unter deßen protection solches herzustellen,
anhero geschicket, so dann die Begräbnuß erweitert und
eingezäunet, die Insässer aber zu einer großen Geld
Straffe, wiewohl solche dem vernehhmen nach noch nicht erleget seyn
solle, condemniret geworden, wohin auch die Juden von auswärtigen
Orten, als Pfersen, Fischach, Schlipsheim und Steppach ihre Todten
vergraben und müssen solche von einem jeden Körper, er seye
groß oder klein, der dahin begraben wird. 4 fl dem
Allerhöchsten Aerario erlegen.
Die Hohe und Nidrige Jurisdiction, und Gassen Gericht ist Burgauisch.
Original:
Seite 1 ,
Seite 2 ,
Seite 3
Eine
Zeichnung der Ortes um 1750
nach dem Original von Kolleffel ist in der Dissertation von Sabine Ullmann
Siehe zum Vergleich das
Kataster von 1810 mit
Plan von 1809
Quelle: Johann Lambert Kolleffel
Schwäbische Städte und Dörfer um
1750, Weißenhorn 1974, ein Exemplar dieses Buches ist in der Uni-Bibliothek in Augsburg
Übersicht
Heinz Wember
Änderungsstand: 08-Jul-2009 06:55