Kriegshaber
Ein Kaiserl. Königl.
Burg.[auischer] Weyler, nacher Oberhausen in die Pfarr
gehörig, bestehet aus 24
Feuerstätten, wovon 19 Burgau, 2 dem Hospithal zum H. Geist in
Augspurg, 2 dem
Baron Rehling zu Hainhoffen, und eine dem Domb-Capitul in Augspurg
zuständig
ist. Die Übrige in dem Plan bemerckte Gebäude seyndt
entweder Scheuren oder
Stallungen. Hierdurch gehet die Land Strasse von Augspurg nacher Ulm
und
Dillingen. Die zwey Wirths-Häuser, welche zugleich
Preystätte seynd, gehöret
eines Lit. B zu Burgau und ist daher considerabel, weilen die auf dem
Land sich
befindende Zapfen-Wirth als Neusäss, Kobel, Deuringer Hoff,
Banacker, Hammel
und Nesselried das Bier alda nehmen müssen, welches aber
anjezo zum Nachtheil
des Allerhöchsten Interesse, indem das Umgeld
Allerhöchst Demselben
dadurch entzogen, nicht mehr so genau beobachtet wird, auch hierdurch
dem
darauf bestelten Breyer ein großer Abbruch seiner Nahrung
geschiehet. Bey
diesem Wirths Haus befindet sich ein guter und grosser Feldt-Bau, wovon
der
Wirth den Zehenden und Gülthe als Bauer von Neusäss,
theils dem Hospithal,
theils dem Stifft St. Gertrauda in Auspurg erlegen muß. Das
zweyte Wirths- und
Brey-Haus Lit C ist mehrbesagte Hospithal zu Augspurg aigen, ausser
daß der
Breyer und Wirth das Umgeld dem Kays. Königl. Aerario bezahlen
muß, wobey ein
starcker guter Feld Bau sich befindet und die Gülthen dem
Hospithal
einlieffert. Die zwey Rehlingsche Bauernhöff haben auch einen
grossen Feld Bau.
Der Haupt Zoll Lit. D allhier ist einer deren mit consideralbelsten in
der
Marggr. Burgau, welcher bey nahe von einem Quartal zu dem anderen
s.biß 800 fl
in das Kays. Königl. Rennt Ambt lieffert, und würde
sich solcher auf eine noch
größere Summa belauffen, wann nicht ein nahmhafftes
dem Zoll wegen dermahligen
schlechten Land Strasse abgeführet würde.
Die übrige Christl.
Innwohner allhier haben weder
Feld Bau noch Wieswachs, außer eine starcke Viehweid in dem
Ried gegen Augspurg
und Pfersen, dahero die Innwohner meistens in Sommers Zeiten viel Vieh
halten,
wovon sie sich nebst Taglöhner ernehren müssen,
ausser dem Fleischhacker,
welcher einen großen Verschleis am Fleisch hat, u. den Accis
dem Allerhöchsten
Aerario bezahlet. Die Burgauische Unterthanen seynd collectabel zu der
Cassa
von Ehingen. Die Juden, die in 64 Haushaltungen bestehen, deren
Wohnungen in
dem Grund Riß schwarz annoliret seynd, zahlen ihr Schuz
Jäger Ganns und
Lebzelten Geld dem Allerhöchsten Aerario und treiben ihre
Handlung meistens in
die Reichs Stadt Augspurg, allwo sie aber 1 fl 20 Kr
Einlaß Geldt
bezahlen, sie mögen sich den ganzen Tag daselbsten oder nur 1
Stund aufhalten,
und wird ihnen zugleich beym Thor ein Soldat zugegeben, der so lang bey
dem
Juden verbleibet, bis er wider aus der Stadt sich begiebet, wovon
solcher dem
Soldaten ins besondere 20 Kr nebst der Mittags-Cost den Tag hindurch
geben muß.
Wann aber der Jud nur den halben Tag in der Stadt sich verweilet, so
bekomt der
Soldat nur alleinig 10 Kr.
Ohnwert hier Lit F haben
solche ihre Begräbnuß, bey welcher Erweiterung und
erbauung des daneben
stehenden Häusleins anno 1724 ein großer
Verdruß mit denen Insässer entstanden,
allermaßen dieselbe sich unterfangen, aus der Stadt Augspurg
einen Ausfall zu
thun, und dieses neu aufgeführte
Judenhäußlein abzureißen, worauf ein
Commando
aus Freyburg [Freiburg
im Breisgau, der Sitz der
vorderösterreichischen Verwaltung] dieser
Gewalthäthigkeit zu widerstehen
und unter deßen protection solches herzustellen, anhero
geschicket, so dann die
Begräbnuß erweitert, und eingezaunet, die
Insässer aber zu einer großen Geld
Straffe, wiewohl solche dem vernehmen nach noch nicht erleget seyn
solle,
condemniret geworden, wohin auch die Juden von auswärtigen
Orten, als Pfersen,
Fischach, Schlipsheim und Steppach ihre Todten vergraben und
müssen solche von
einem jeden Körper, er seye groß oder klein, der
dahin begraben wird, 4 fl dem
Allerhöchsten Aerario erlegen.
Die Hohe und Nidrige Jurisdiction, und Gassen Gericht ist Burgauisch.
Original: Seite 1
, Seite
2 , Seite
3
Eine Zeichnung
der Ortes um 1750 nach dem Original von Kolleffel ist in der
Dissertation von Sabine Ullmann
Siehe zum Vergleich das Kataster
von 1810 mit Plan
von 1809
Quelle: Johann Lambert Kolleffel
Schwäbische Städte und Dörfer um
1750, Weißenhorn 1974
Übersicht
Heinz
Wember
Änderungsstand: 19-Okt-2010 10:00