Kauf- und Ehevertrag des Mittelbauern Florian Steppich


[Der Vertrag ist jeweils auf der rechten Hälfte der insgesamt 12 Blätter geschrieben. Die linke Hälfte ist für Änderungen und Ergänzungen freigehalten und teilweise auch genützt, die Einfügungen habe ich der leichteren Lesbarkeit halber in den Text an der richtigen Stelle eingefügt. Auf der ersten Seite links ist ein Satz von ca. 10 Wörtern "Kaufvertrag  von Florian Steppich ... Kreszentia Ehingerin Mittelbäurin von Kriegshaber"]

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Action Hainhofen, den 19ten April 1806

Auf eingeholt allerhöchsten Landesherrlichen Genehmigung verkauft die von ihrem Ehemann G. Joh. Ehinger geschiedene sogenannte Mittelbäuerin Kreszentia Ehingerin in Kriegshaber an den Mayerssohn Florian Steppich Gablingen und Elisabetha Mayerin von Rommelsried ihren zu Kurbaiern steuerbaren zu allhiesig pfarrhaft aber gericht-grund-gilt und bei tandbaren Mittelbauernhof zu Besitztum Kriegshaber samt all des von .. zugehörigen Rechten u. Gerichtigkeiten sowie auf mit allen hierauf haftenden ... nach Ausweis amtl. in Urbar Fol. 160 bis 170.
In diesen Kauf ist eingegeben worden:
1tens. sämtliches Horn- und Zugvieh mit alleinigen Anwesen einer von der Verkäuferin vorbehaltenen ... 5 Jahr (?)
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2.  sämtliche Bauernausvorrechte (?) an Wägen, Pflug, Eggen, wie diese immer Namen haben mögen.
3. all vorräthiges Heu und extra (evt.clusive), was die Verkäuferin bemerktermaßen sich vorbehalten
4. an Getreide folgende Sorten
als 4 Sack Korn
3 Sack Roggen, und
5 Sack Gersten
5. an Butter
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2 angerichte Ehehalten Bettstatten
der Kauf ist in all dieses besehen und für vergangenen
12600fl
dann 100 fl
statt Wagen und Pferd für die Verkäuferin jüngsten Sohn Hans Georg Ehinger ... 12700 fl

und zwar alles vom 15sten Hornung dieß Jahres in Zeit einem Vierteljahr mithin auf den 15ten künftigten Monats Juny bar zu bezahlen.
Bei diesem Kauf, und resp [respective] Verkauf sind zwischen den Contrahenten nachstehende verbindliche Aufträge gemacht worden 

a) behaltet sich die Verkäuferin sowohl zu ihren als ihren Kindern Wohnung das vorhandene Nebenhaus lebenslänglich bevor es seyn dann daß sie ihrer Convenienz gemäß finden würde, etwas anderes irgendwo einzukaufen und sich ansässig zu machen auf welchen Fall dieses Haus oder vielmehr die sich darin vorbehaltenen Wohnung denen Hofbesitzern  unentgeltlich zurückfällt.
Ebenso behält sich Vorkäuferin

b) solange sie in besagten Pfründehaus verbleibt jährlich 2 Klafter Forstholz
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nebst dem Abholz, so wie auch die Benutzung des bei dem Haus vorhandenen Wurzgärtl für sich und ihren Kindern bevor.
c) sind die Hofbesitzern obligat der Verkäuferin auf 6 aufeinander folgende Jahre und nicht weiteres alljährlich als Pfründe in 2. Fristen, und zwar auf Martini  und Georgi mit jedesmaliger Hälfte  zu entrichten
     2 Schaffel Korn ,
     2 Schaffel Roggen,
     1 Schaffel Gerste,
    10 Zentner Heu,
    10 Zentner Ofenmad,
von jeder Gattung Stroh einen Schober, zusammen also 4 Schöber, 2 .Metzen Leine anleinen und einhalb Viertel Klee anbauen

sollte
d) die Verkäuferin vor den 6. Jahre versterben, so gehet die ausbedungen Pfründe an Gertreid auf die Kinder über Heu, Stroh, Ofenmad und des übrigen Ausgericht nach Verfluß der 6. Jahren aber hört diese auf jeden Fall vollkommen auf, mit alleiniger Ausnahme der Erhöhung, des Holzes, und des Garten  Genußes, nemliches so lange bestehet, als die Verkäuferin im besagten Pfründhause hat. Sollte sie aber früher
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Durch Absterben der Mutter nach Verschluß der 6. Jahren ist im Fall  Erkrankens im ledigen Stande jeden der überlebenden Kindern der unentgeldliche  Unterschlauf bis auf 20. Jahre auf dessen eigenen Kösten vorbehalten.

e) So lange die Verkäuferin des öfters erwähnte Pfründhaus bewohnet, haben die Käufer allein das Dach zum unterhalten, alle übrigen Baulichkeiten hingegen liegen der Verkäuferin ob.
So ... im Beysein von den Contrahenten unter .. Beystand und Gezughaft (?) von Seiten des Käufern allein das Dach zu unterhalten, alle übrigen Baulichkeiten lhingegen liegen der Verkäuferin ob.

So geschehen  im Beysein beider Contrahenten unter respec. Beistand und Gezweugschaft von Seiten des nänstens dessen Vater Matheus Steppich Mayer von Gablingen, von Seiten der Mitkäuferin Joseph Schaller, Bauer von Gablingen, und Franz Mozet Bauer in Steppach, von wegen der
[Seite 155] Verkäuferin deren Schwager Kaspar Moßmiller Kleinuhrmacher von Hirblingen, Joseph Hopp von Bauer von Leitershofen, und Hans Frey Höfler Oberbauer von Kriegshaber.

Hierauf hat sich sich Eodem zwischen dem in vorstehenden Protok[oll] benannten Hofkäufer Florian Steppich von Gablingen an einem, und der mitkaufenden Elisabetha Mayerin von Rommerlsried am anderen Theile ein ehliches Versprechen ergeben, wobei nachstehender Hausrathsvertrag verbindlich verabredet, und beschlossen worden:

1.  bestehet der Hochzeiterin Heirathsgut nebst standesmäßiger Ausfertigung in der Nachsteuer unterworfenden 4000 fl, wovon morgen baar erleget werden 2000 fl die übrigen  2000 fl hingegen in Zeit einem  Viertel Jahr gleichfalls  baar nachgetragen werden sollen wofür der Braut zugegenstehender  Vetter Joseph Schaller Bauer in Gablingen in Ermangelung eines wirklich noch nicht beigebrachten obrigkeitlichen Attestats als Bürg und Zahler sich anheisig gemacht
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... ... kein Einbringen wiederleget

2. der Hochzeiter Gußolyn (?) von dem Hochfürstlich-Fugger-Babenhausen auf ihrem Pflegamt Gablingen beigebrachten Attestas vom 19ten Hormung
[Februar]  dieß Jahres mit gleichfalls der Nachsteuer unterworfen 3000 fl.
Mit diesen beiderseitig zusammenbringend und während der Ehe erringenden Vermögen machen.

3. ... Benutzer ... ein gemein eingeworfenes Gut zu gewinnen, und Verlust, also, und dergestalten, daß sich die Hochzeiterin unter Beystand gehabt ... kann ... ihres Vetters Joseph Schaller von Gablingen ...dieß herrschaftlichen Statuten, und Gewohnheiten gemäß ihren weiblichen Freiheiten ausdrücklich verzeihend, und vergeben hat.

Exters
4. die künftigen Sterbfälle anbelanget, so ist derentwegen ausgemacht worden, daß ... ein Theil von dem anderen ohne vorhandenen lebendigen Leibeserben das zeitliche mit dem ewigen ..., so mußte ein wie anderer Seits von des zuerst Verstorbenen erweißlich eingebrachten Heirathsgut dessen nächsten Anverwandten in Zeit einem Viertel Jahr
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der dritte Ehering nebst Truhen, Kaatens und Halskleidern zum bedingten Rückfall zurück und hieraus gegeben werden, wären aber folglichen Falls ein - oder
... Kinder vorhanden, so ... überlebende Ehegatt nach gezalten Schuld seine eingebrachtes Heirathsgut zum Voraus hierweg, des übrigen aber
kommt sodann zwischen ihnen, und seinen Kindern gleichhaltig zu vertheilen.
In allhier ewas nicht genug Form verorterten Fällern beziehen sich beide Brautpersonen auch allhiesig herrschaftliche Statuten, und Gewohnheiten,
wie auch Kaiserlich gemeine geschriebenen Rechte.

Gesehene im Beyseine beider Brautpersonen selbstene unter Beistand -  und Gezeughaft ... in vorstehnde Prothocoll Haupt und Nebenpersonen.

Actum Heinhofen den 21ten Aprill 1806
Erlegt Jososph Schaller Bauer in Gablingen .... seiner Baaße Elisabetha Mayerin von Kriegshaber ... Heiraths-Protk[oll] vom 19ten Aprill Dieß Jahres
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einzubringenden versprochenden Heirathsgutes je 4000 fl
einstweilen in Abschlag 2050
wo... noch ... verbleiben 1950 fl
neben zu erlegt Matheus Steppich Mayer von Gablingen seinem Sohne dem dermaligen Mittelbauern Florian Steppich in Kriegshaber an dem ihnen Betrag neben allegirten Protk:  versprochenen Heirathsgut zwar 3000 fl Gleichfalls ein Abschlag 1050 und erstiernt ihren solchenen ... 1950 fl mit diesen beidseitigen Erlag, welcher zusammen 3100 fl
betragt, habendie nun angehende Florian Steppich ... folgende
Verwendung gemacht:
1. ... von ihrem an dem ... 700 fl  bestimmten Herrschaftlichen Hofbestandgeld in Abschlag bezahlt 500 fl mithin erstieren an besagtem Bestandgeld noch 200 fl

2. haben selbe der Hofverkäuferin ... Ehingerin in Kriegshaber an der laut Prot: vom 19ten Aprill dieses Jahres bedungenen Hofkaufsschillings Bewerschaft zwar 12700 fl in Abschlag erlegt 2600
... verbleibenen noch ein Rest 10100 fl
mit ,,, erwähnten 2600 fl werden

2. Der Hochzeiter zufolge von dem Hochfürstl. Fuggerbabenhausischen Pflegamt Gablingen bringerechten (?) attestes vom 19ten Hornung d. J. mit gleichfalls der Nachsteuer unterworfen von 3000 fl
Seit (?) diesen beiderseitig zusammenbringenden u. .. der Ehe vereinigenden  Vermög. machen
3tens: Beide Brautgesponsen gemain eingeworfenenes Gut Zugewinn, u. Verlust, ...  u. Dergestalten, daß sich die Hochzeiterin unter Brautstandschaft kaum ... ihres Vetters Jos. Schaller von Gablingen deren dießherrschaftl.  Statuten u. Gewohnheiten von ... gemäß ihren erblichen ...ausdrücklich Vorzeichen und begeben hat.

4tens: Die künftigen ...fälle anbelanget, so ist drentwegen ausgemacht worden, daß daher ein Theil von den anderen ohne vorhandenen lebendigen Leibeserben des zeitl. mit den Ewigen Ver... sollten, so müßte ein wie andererseits von des zuerst Verstorbenen ..weißlich eingebrachten Heiratsgut dessen nächsten Anverwandten in Zeit ein Viertel Jahr der dritte Pfennig nebst  ... Kasten (?) u. Halskleidern (?) zum bedingten Rückfall zurück u. hier ausgegeben worden, wäre aber solchenfalls ein oder mehrere Kinder vorhanden, so ziehet der überlebende Ehegatt nach bezahlten Schulden, wie ein eingebrachtes Hausrathsgut zum voraus hinweg, des übrigen aber kommt sodann zwischen ihren und seinen Kindern gleichhaltig zu verteilen.  
In allhier etwa nicht genügsam erörteren Fällen ...beziehen Euch.

5tens: Beide ...performen auf allhiesig herrschaftl. Statut u. Gewohnheiten, sowie ... Kaiserlich gemain geschrieb. Rechte.
Geshen im Beisein ... ...performselbsten untger Beistande und Gez...schaft förmlich in vorstehenden Prothocoll ...unter Haupt- u. Nebenperforn.
Actem Hainhofen den 21ten Aprill 1806
Erlegt Joseph Schaller Bauer von Gablingen an dem von seiner Braute Elisabetha Mayrin von Kriegshaber ... Heirats Brauth vom 19ten April d. J. einzubringen von ... ihrem Hausrathsgut 4000 fl einseilen in Abschlag 2050 fl wonach noch ...
und verbleiben 1950 fl enbenso erlegt ... Steppich ... von Gablingen seinem Sohne dem ... Mittelbauer Florian Steppich in Kriegshaber an dem ... Besag eben alle... Proth versprochenen Hausrathgut ... ... gleichhalb in Abschlag und 1050 fl restwert ihren solchen... 50 fl mit diesem beidseitigen Erlags welcher zusammen 3100 fl beträgt haben die ... angehender Florian Steppich Ehebraute ... Verweindung gemacht:

1 wurde von ihnen an den auf 700 fl ...schaftl. Hofbestandgeld in abschlag bezahlt 500 fl mithin ... besagten Bestandgeld noch 200 fl

2 haben selbe der Hofverkäuferin Kresentia Ehingerin in Kriegshaber and der L. C. vom 19ten April d. J. ... Hofkauf... ... Barschaft .. 12700 fl in Abschlag erlegt 2600 fl nach dem abzug verblieben noch im Rest 10100 mitkauen erwähnten 2600 fl wurden von gesagter Kresentia Ehingerin ebenfalls Royalab- und Schuldposten berichtiget.

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von besagter Krescentia Ehingerin ebenfalls folgende Kapital- und Schuldkosten berichtigt als:


Gulden Kr Hl
zu Gnädiger Herrschaft die bis 1805 inclusive ... Gilteerste zwar   84 45 5 1/2
Zu Pflegamt an älteren rückständigen Amtsgebühren  11 25
eben dahier wegen dem Hofverkauf die halb... amtlichen ... und  Steuer..gebühren mit  46 45
dem Untervogt Johannes Hacksteiner für gäng. u. rückständige Executionsgebühr 1 30
2.dem Joseph Hopp in Leitershofen an dem ihnen schuldigen Kapital twar 1000 fl im Abschlag 500
dem Kapar Hofmiller Uhrmacher in Hirblingen an dem ihren ...  ... schuldigern weiblichen Heiratsgut, ... und mütterlichen Erbbesitz zusammnen zwar 1192 fl 3 Kr 2 Hl ... Abschlag  192 9 2
Weiters denselben das K. Schuldbeschreibung vom 26ten Hornung d.J. schuldingen von Kapital zu 100

100
weiters demselben Jahreszins mit  3
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Latus 939 42 5 1/2

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Gulden Kr Hl
Transport   939 42 5 1/2
folgsam besteht die Kapitalrest noch netto in  1000

3. dem Eisenhändler Gattner in Augsburg über bezalte 9 fl noch  30 12
dem Halsrecht von Stetten in Augsburg an Eisengilt über bezahlte 150 77
dem Sailereisteuer Mattheus Schuster daselbst  44 17
dem Kramer Joseph Kaiser in Kriegshaber 40
dem Holzwart Miller in Hammel 19
4. dem Jud Isaak Baruck in Steppach die an einer ... Schuld...   198
5. an die ehingerische Erbmasse in ... Kapital    500 fl 500
Zins zwar 3. Jahr 7 Monat  á 3 1/2 pro Cent   62 42 4
6. dem Hl  Samson Binswanger in Augsburg Kapital  500 fl Zins zwar 1. Jahr á 5 pro Cent  25
7. dem ... Simon Braun von Horgau L:schmeims    30
8. dem Jud Löw Neuburger von Kriegshaber laut Schuldscheins über schon erhaltenen 11 fl  noch  44
und zwar 3 1/2 jährigen Zins á 4 pro Cento  6 9
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Latus 2485 33 1 1/2

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Gulden Kr Hl
Transport    2485 33 1 1/2
9. dem Kaspar Moßmiller zu Hirblingen zu Bezahlung von ...Currente ... .. ... laut Scheins   50
Abgang hat sich beim Hinein und Herauszahlen ergeben 26
baar sind bei amt noch vorhanden 64 1 1 1/2
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wieder obingen 2600
von vorstehenden bei amt baar 64 1 1 1/2
wurden weiters bezahlt
à  dem Johann Ehinger das pro D Michaeli 1805 und Pfingsten 1806 verfallene Quartal jedes à 4 fl sowie auch das Quartal pro D. Michaeli 1806 zusammen also 3 Quartal mit betragenden 12
b  Ehedemselben das Quartalgeld pro Heilige Ulrich mit 4
c  den 10ten Xbris. [Dezember] der Kresczenz Eheringerin von Kriegshaber 12
d  Kaspar Mosmiller dem 26ten Xbris dem Johann Ehinger 8
e  dem kaierlichen Schenk Salis in Kriegshaber 19 58
abgang hat sich ergeben 6
u. sind dem Kaspar Moßmiller für die Mittelbäurin Krezecentia Ehingerin noch bar ausgehändigt worden 7 57 1 1/2
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Kaspar Mosmiller .. zusammen ... 64 1 1 1/2
 



Quelle: Staatsarchiv Augsburg, Adel v. Rehlingen, Bd. 121 (Fotokopie von M. Floriana Steppich); überarbeitet mit Quelle StAA Adel von Rehlingen Band 19 Seite 150-161
Die beiden Quellen sind inhaltsgleich aber nicht identisch z.B. Abkürzungen sind ausgeschrieben
Übertragen von Heinz Wember
Änderungsstand: 18-Dez-2019